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Ein ausführliches Verkehrswertgutachten wird in Auftrag gegeben, wenn Eigentümer, Käufer, Erben, Kreditinstitute oder andere Beteiligte eine verlässliche, objektive und rechtsverbindliche Ermittlung des Immobilienwertes benötigen.
Das Gutachten ist mit einem Umfang von 40-60 Seiten die detailreichste Form der Immobilienbewertung.
Basierend auf §194 des Baugesetzbuches (BauGB) und in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Wertermittlungsverordnung (ImmoWertV) erfolgt eine neutrale und unparteiische Ermittlung des Verkehrswertes Ihrer Immobilie.
Nach Fertigstellung des Gutachtens bieten wir ein kostenloses Beratungsgespräch an, in dem wir sachlich alle Vor- und Nachteile des Objekts (Risikobeurteilung) sowie eventuelle Sanierungsarbeiten und die daraus entstehenden Kosten erläutern.
In Kombination mit einem Vollgutachten sind diese Zusatzleistungen 100% kostenlos!
Ein- /Zweifamilienhäuser Eigentumswohnungen | Alle anderen Immobilien | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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2.680 EUR (Basisstufe) 3.270 EUR (Sonderstufe) | Abrechnung nach Honorar-Richtlinie für Immobilienbewertung (BVS) mind. jedoch 2.680 EUR | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Erläuterungen Je nach Schwierigkeitsgrad und Umfang kann insbesondere bei folgenden Besonderheiten eine Sonderstufe bestehen: > für Erbbaurachte, Nießbrauch- und Wohnrechte, sonstige Rechte sowie Baulasten, > bei städtebaulichen Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen, Umlegungen und Enteignungen, > bei steuerlichen Bewertungen, > für unterschiedliche Nutzungsarten auf einem Grundstück, > bei Berücksichtigung von Schadensgraden, > bei besonderen Unfallgefahren, starkem Staub oder Schmutz oder sonstigen nicht unerheblichen Erschwernissen bei der Durchführung des Auftrages. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Bei Marktwerten > 1.000.000 EUR zzgl. 0,3% des Marktwertes.
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Ein Verkehrswertgutachten ist unerlässlich, wenn Sie den Wert Ihrer Immobilie korrekt bestimmen möchten. Unsere öffentlich bestellten und vielfach zertifizierten Sachverständigen erstellen Ihnen ein umfassendes Gutachten, das von Behörden und Gerichten anerkannt wird. Dank des Vier-Augen-Prinzips und unserer Festpreisgarantie erhalten Sie eine objektive Bewertung ohne versteckte Kosten.
Sofern Sie eine Immobilienbewertung für das Finanzamt benötigen, sprechen Sie und auf unsere speziellen Gutachten für Finanzbehörden an.
Grundsätzlich sind die folgenden Unterlagen erforderlich, um ein fundiertes Verkehrswertgutachten für Immobilien erstellen zu können:
Gegebenenfalls benötigt der Gutachter auch eine notarielle Beurkundung über Nießbrauch/Wohnrecht oder einen Erbbaurechtsvertrag.
Wertschätzung. Für Ihre Immobilie.
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