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Verkehrswertgutachten

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Ein Verkehrswertgutachten stellt eine objektive, verlässliche, rechtskonforme und realistische Schätzung des Wertes Ihrer Immobilie dar. Verkehrswertgutachten für Immobilien, die von unseren zertifizierten und öffentlich bestellten Sachverständigen angefertigt werden, gelten vor Gericht und werden von Behörden wie dem Finanzamt akzeptiert.

Vollumfängliche Begutachtung, Bewertung und Beratung!

Ein ausführliches Verkehrswertgutachten wird in Auftrag gegeben, wenn Eigentümer, Käufer, Erben, Kreditinstitute oder andere Beteiligte eine verlässliche, objektive und rechtsverbindliche Ermittlung des Immobilienwertes benötigen.

Das Gutachten ist mit einem Umfang von 40-60 Seiten die detailreichste Form der Immobilienbewertung.

Basierend auf §194 des Baugesetzbuches (BauGB) und in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Wertermittlungsverordnung (ImmoWertV) erfolgt eine neutrale und unparteiische Ermittlung des Verkehrswertes Ihrer Immobilie.

Nach Fertigstellung des Gutachtens bieten wir ein kostenloses Beratungsgespräch an, in dem wir sachlich alle Vor- und Nachteile des Objekts (Risikobeurteilung) sowie eventuelle Sanierungsarbeiten und die daraus entstehenden Kosten erläutern.

Spezialist für die Immobilienwertermittlung

Die Leistungen des Verkehrswertgutachtens:

Sie benötigen zusätzlich ein Aufmaß, ein Grundriss oder eine virtuelle 3D Tour?

In Kombination mit einem Vollgutachten sind diese Zusatzleistungen 100% kostenlos!

Kosten Verkehrswertgutachten

Wir vereinbaren gerne Festpreise. Klar und verständlich für unsere Kunden. Eine erste Übersicht erhalten Sie in der nachfolgenden Tabelle.

Ein- /Zweifamilienhäuser Eigentumswohnungen
Alle anderen Immobilien
2.680 EUR (Basisstufe)
3.270 EUR (Sonderstufe)
Abrechnung nach
Honorar-Richtlinie für Immobilienbewertung (BVS) mind. jedoch 2.680 EUR
Erläuterungen
Je nach Schwierigkeitsgrad und Umfang kann insbesondere bei folgenden Besonderheiten eine Sonderstufe bestehen:
> für Erbbaurachte, Nießbrauch- und Wohnrechte, sonstige Rechte sowie Baulasten,
> bei städtebaulichen Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen, Umlegungen und Enteignungen,
> bei steuerlichen Bewertungen,
> für unterschiedliche Nutzungsarten auf einem Grundstück,
> bei Berücksichtigung von Schadensgraden,
> bei besonderen Unfallgefahren, starkem Staub oder Schmutz oder sonstigen nicht unerheblichen Erschwernissen bei der Durchführung des Auftrages.
Bei Marktwerten > 1.000.000 EUR zzgl. 0,3% des Marktwertes.
Spezialist für die Immobilienwertermittlung

Individuelles Angebot anfordern

Objektiv, präzise und gesetzeskonform

Ein Verkehrswertgutachten ist unerlässlich, wenn Sie den Wert Ihrer Immobilie korrekt bestimmen möchten. Unsere öffentlich bestellten und vielfach zertifizierten Sachverständigen erstellen Ihnen ein umfassendes Gutachten, das von Behörden und Gerichten anerkannt wird. Dank des Vier-Augen-Prinzips und unserer Festpreisgarantie erhalten Sie eine objektive Bewertung ohne versteckte Kosten.

Sofern Sie eine Immobilienbewertung für das Finanzamt benötigen, sprechen Sie und auf unsere speziellen Gutachten für Finanzbehörden an.

Spezialist für die Immobilienwertermittlung

Welche Unterlagen sind für ein Verkehrswertgutachten für Immobilien notwendig?

Grundsätzlich sind die folgenden Unterlagen erforderlich, um ein fundiertes Verkehrswertgutachten für Immobilien erstellen zu können:

  • aktueller Grundbuchauszug
  • Baubeschreibung
  • Baugenehmigung
  • Bauzeichnungen, Grundrisse aller Geschosse, Schnitte und Ansichten
  • Flächen- und Raumberechnungen (Kubaturberechnung, Bruttogrundfläche)
  • Wohn- und Nutzflächenberechnung
  • amtlicher Lageplan
  • Übersicht über wesentliche Schäden, Modernisierungen und Instandhaltungsmaßnahmen der vergangenen 20 Jahre
  • Energieausweis
Bei Renditeimmobilien wie dem Erwerb von Wohnungs- und Teileigentum in Mehrfamilienhäusern sind weitere Unterlagen notwendig:
  • Mietverträge oder Mietzahlungsaufstellung
  • Teilungserklärung
  • aktuelle Beschlusssammlung der Eigentümerversammlung (die letzten drei Protokolle)
  • Höhe der Instandhaltungsrücklagen und des Hausgelds

Gegebenenfalls benötigt der Gutachter auch eine notarielle Beurkundung über Nießbrauch/Wohnrecht oder einen Erbbaurechtsvertrag.